Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Deine-Motorradreise / Philipp Manuel Suppinger
- Geltungsbereich und Status
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden „Teilnehmer“) und Deine-Motorradreise / Philipp Manuel Suppinger (im Folgenden „Dienstleister“).
1.2. Wichtiger Hinweis zum Status: Der Dienstleister erbringt ausschließlich Leistungen als Tourguide und Organisator. Er tritt nicht als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB auf. Gegenstand des Vertrages ist die fachgerechte Planung, Vorab-Organisation sowie die Begleitung der Tour vor Ort (Guiding-Service).
1.3. Die Verträge über Fremdleistungen (insbesondere Mietmotorräder und Unterkünfte) kommen direkt zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen lokalen Leistungsträger zustande. Der Dienstleister tritt hierbei lediglich als Vermittler oder im Rahmen der Organisations-Dienstleistung als Vertreter für den Teilnehmer auf.
- Abschluss des Dienstleistungsvertrages
2.1. Mit der Anmeldung zu einer geführten Tour bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages verbindlich an.
2.2. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Buchungsformular auf deine-motorradreise.com. Pro Buchungsvorgang ist jeweils nur eine Anmeldung für einen Teilnehmer möglich.
2.3. Der Vertrag kommt mit der Bezahlung des Guiding-Honorars oder der vereinbarten Anzahlung zustande. Der Teilnehmer erhält daraufhin eine schriftliche Buchungsbestätigung.
- Vergütung, Honorar und Reisebudget
3.1. Das vertraglich geschuldete Guiding-Honorar beträgt aktuell 1.500,- €. Bei Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 500,- € fällig.
3.2. Der restliche Betrag des Honorars (1.000,- €) ist spätestens 6 Wochen vor Tourbeginn fällig.
3.3. Fremdkosten / Reisebudget: Die Kosten für Mietmotorrad, Unterkünfte, Verpflegung, Treibstoff und Eintrittsgelder sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Guiding-Honorars. Zur Vereinfachung der Abläufe vor Ort wird ein Reisebudget(ca. 1.000,- €) vom Teilnehmer in bar zur Tour mitgebracht. Der Dienstleister übernimmt lediglich die Abwicklung und Auszahlung dieses Budgets im Namen und für Rechnung des Teilnehmers direkt bei den lokalen Leistungsträgern vor Ort.
3.4. Rücktrittsentschädigungen und Bearbeitungsentgelte sind sofort fällig. Bei nachträglichen Änderungen auf Kundenwunsch fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € an.
3.5 Bei Buchungen, die weniger 6 Wochen vor Tourbeginn erfolgen, ist das gesamte Guiding Honorar sofort fällig.
- Leistungen des Dienstleisters
4.1. Der Dienstleister schuldet die Ausarbeitung der Route, die Organisation der Gruppen-Unterkünfte, die Unterstützung bei der Anmietung der Motorräder sowie die persönliche Begleitung der Tour durch mindestens einen mehrsprachigen Guide (DE, ENG, SP).
4.2. Der Dienstleister haftet nicht für Flugausfälle, Verspätungen oder Leistungsstörungen bei Drittanbietern (Hotels, Vermieter). Er unterstützt den Teilnehmer jedoch nach besten Kräften bei der Problemlösung vor Ort.
- Rücktritt durch den Teilnehmer (Stornostaffel)
5.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Tour vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden.
5.2. Tritt der Teilnehmer zurück, verfällt der Anspruch auf das Guiding-Honorar. Stattdessen kann der Dienstleister eine Entschädigung für die bereits getätigten Organisationsaufwendungen sowie für nachweislich entstandene Stornokosten bei Drittanbietern (z. B. Hotelreservierungen) verlangen. Diese wird wie folgt pauschaliert:
- Bis 100 Tage vor Tourbeginn:33,3 % des Honorars (entspricht der Anzahlung von 500,- €)
- Ab 99 Tage vor Tourbeginn:Die nachfolgenden Prozentsätze des Honorars erhöhen sich jeweils um eine Pauschale von 250,- € für bereits geleistete, nicht erstattungsfähige Anzahlungen bei Unterkünften und Partnern:
- 99 bis 60 Tage vor Tourbeginn:50 % des Honorars + 250,- €
- 59 bis 30 Tage vor Tourbeginn:70 % des Honorars + 250,- €
- 29 bis 15 Tage vor Tourbeginn:85 % des Honorars + 250,- €
- Ab 14 Tage vor Tourbeginn oder bei Nichtantritt:100 % des Honorars + 250,- €
5.3. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5.4. Wichtiger Hinweis: Stornokosten für das Mietmotorrad oder Unterkünfte richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Partner vor Ort und sind vom Teilnehmer zusätzlich zu tragen bzw. werden mit dem eingezahlten Reisebudget verrechnet.
- Rücktritt durch den Dienstleister
6.1. Der Dienstleister kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer den besonderen Anforderungen (Fahrpraxis, Schutzkleidung) nicht genügt oder den Ablauf durch ungebührliches Verhalten (z.B. Alkohol/Drogen während der Fahrt) nachhaltig stört.
6.2. Bei Nichterreichen einer angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Dienstleister bis 4 Wochen vor Beginn zurücktreten. Geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
6.3. Höhere Gewalt: Erschweren, gefährden oder beeinträchtigen nicht vorhersehbare Umstände bei Vertragsabschluss (z.B. Naturkatastrophen, Unruhen, hoheitliche Anordnungen) die Durchführung der Tour erheblich, können sowohl der Teilnehmer als auch der Dienstleister den Vertrag kündigen. Der Dienstleister hat in diesem Fall Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Organisationsleistungen.
- Haftungsbeschränkung
7.1. Haftung für Sach- und Vermögensschäden: Die Haftung des Dienstleisters für Sach- und Vermögensschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf die Höhe des vereinbarten Guiding-Honorars (1.500,- €) begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2. Der Dienstleister haftet nicht für Unfälle, Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr stehen.
7.3. Für Fremdleistungen (Mietmotorräder, Hotels), die lediglich vermittelt wurden, wird keine Haftung übernommen.
- Besondere Risiken und Eigenverantwortung
8.1. Die Teilnahme an der Tour geschieht vollständig auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer führt das Fahrzeug selbstverantwortlich
. 8.2. Vor Antritt ist eine unterzeichnete „Eigenes Risiko“-Erklärung einzureichen.
8.3. Es besteht absolute Helmpflicht und das Tragen von geeigneter Motorrad-Schutzkleidung ist verpflichtend.
8.4. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie für den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse A) selbst verantwortlich.
- Mietmotorräder
9.1. Der Mietvertrag kommt separat zwischen dem Teilnehmer und dem lokalen Partner zustande. Der Teilnehmer haftet für sämtliche Schäden am Mietmotorrad gemäß den Bedingungen des Mietvertrages.
9.2. Schäden, die durch mutwilliges oder grob fahrlässige Fehlbedienung entstehen (z.B. Kupplungsschäden durch Fehlbenutzung, Fahren durch tiefes Wasser, Schäden durch Sprünge), werden durch keine Versicherung gedeckt und sind vom Teilnehmer in vollem Umfang zu tragen. Die Abwicklung erfolgt direkt mit dem lokalen Vermieter.
- Zusätzliche Teilnehmerpflichten
10.1. Fahrverhalten: Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Straßenverkehrsordnung des Gastlandes sowie die Sicherheitsanweisungen der Guides strikt einzuhalten. 10.2. Alkohol/Drogen: Es besteht ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot vor und während der Fahrt. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss von der Tour ohne Anspruch auf Rückerstattung.
10.3. Gesundheit: Der Dienstleister haftet nicht für gesundheitliche Folgen aufgrund der körperlichen Kondition des Teilnehmers oder der Höhenlage der Tour.
10.4. Medizinische Versorgung: Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Tour durch abgelegene Regionen führen kann. Es ist zu beachten, dass dort nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Verzögerungen bei Rettungsmaßnahmen, die durch die geografische Lage oder die Infrastruktur bedingt sind, liegen nicht im Verantwortungsbereich des Dienstleisters
- Mitwirkungspflicht
11.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11.2. Beanstandungen bezüglich der Guiding-Leistung sind dem Guide unverzüglich vor Ort mitzuteilen, um Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
- Datenschutz
12.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und Organisation der Tour verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Buchung von Unterkünften oder Motorrädern vor Ort zwingend erforderlich ist.
- Schlussbestimmungen (Rechtswahl und Gerichtsstand)
13.1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters (Mainz).
13.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
13.4. Preis- und Terminänderungen sowie Druckfehler bleiben vorbehalten.
Stand: Februar 2026
Dienstleister & Vertragspartner: Deine-Motorradreise / Philipp Manuel Suppinger (Einzelunternehmen) Katzenberg 70 55126 Mainz (RLP) DE Tel: +49 (0)6131 2766048
Email: info@deine-motorradreise.com Inhaber: Philipp Manuel Suppinger